Zulassungsverfahren

Voraussetzung

Voraussetzung für das Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Karlsruhe ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife genügt nicht. (Hinweise zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise finden Sie in einer entsprechenden Anlage am Ende der Informationsbroschüre unter den Downloads im Downloadbereich. Außerdem ist der Abschluss eines vorgeschriebenen Ausbildungsvertrages mit einem bei der Dualen Hochschule zugelassenen Betrieb notwendig.

Zulassungsbedingungen für die Eignungsprüfung:

  • Fachabitur, Abitur
  • Fachhochschulreife mit Aufnahmeprüfung an der DHBW Karlsruhe
  • Meister- oder Technikerabschluss nach Überprüfung durch ein Eignungsgespräch
  • Mindestens 2-jährige Facharbeiterausbildung mit Abschluss und 3-jährige Berufstätigkeit sowie Eignungsprüfung an der DHBW Karlsruhe

Die Eignungsprüfungen regeln sich nach dem Gesetz über die DHBW und sind auf der Homepage der DHBW Karlsruhe unter www.dhbw-karlsruhe.de ersichtlich.

Die für eine Ausbildung zugelassenen Firmen sind in einer Firmenliste an der DHBW Karlsruhe registriert. Die registrierten Firmen bieten für das jeweilige Studienjahr Ausbildungsplätze an. Weitere Informationen über die in den einzelnen Fachrichtungen verfügbaren freien Ausbildungsplätze sind in der jeweiligen Fachrichtung zu erhalten bzw. direkt im Papierzentrum in Gernsbach zu erfragen. Bei Interesse am Studiengang Papiertechnik können sich Bewerber/innen zunächst auch direkt an Firmen der Papiererzeugung und Verarbeitung in ihrer Region wenden.

Bewerbung

Wer an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Karlsruhe Papiertechnik studieren will, schickt seine/ihre Bewerbungsunterlagen direkt an eine (zugelassene) Firma. Vor der Bewerbung wird eine Kontaktaufnahme bei den in Frage kommenden Firmen empfohlen. Dabei kann geklärt werden, welche Bewerbungsunterlagen im Einzelnen einzureichen sind und welche weiteren Auswahlkriterien, wie zum Beispiel Eignungstests, EDV-Grundkenntnisse, Vorpraktika und Ähnliches zu Grunde gelegt werden.

Eine Anzahl von Firmen berücksichtigt bei der Auswahl auch regionale Gesichtspunkte und gibt Bewerbern aus ihrem Einzugsgebiet den Vorzug.

Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz können auch an Firmen gerichtet werden, die noch nicht bei der DHBW zugelassen sind. Eine Eignung wird auf Antrag von der DHBW Karlsruhe festgestellt.

Die Ausbildungsfirmen müssen nicht in Baden-Württemberg liegen.

Zulassung

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der Ausbildungsstätte und dem/der Studienbewerber(in) kann diese(r) bei Vorlage

  • der beglaubigten Kopie seines Reifezeugnisses/vergleichbaren Zeugnisses
  • einer Kopie des Ausbildungsvertrages
  • eines Lichtbildes
  • eines Nachweises, dass der Betrag für das Studentenwerk sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen bezahlt wurden

bei der DHBW zugelassen werden.

Bewerber(innen) mit Fachhochschulreife bzw. besonders qualifizierte Berufstätige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch das Bestehen einer besonderen Prüfung für den Studiengang Papiertechnik erworben haben, legen diesen Prüfungsnachweis vor.

Zum Studium an der DHBW können auch ausländische Studierende zugelassen werden. Es gelten die für deutsche Studierende erforderlichen Voraussetzungen sinngemäß. Die erforderliche Zugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur bzw. Sonderprüfung) ist der DHBW Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen.