Ausbildungsfirmen

Branche

Der Studiengang Papiertechnik wurde für die Papier erzeugende und verarbeitende Industrie konzipiert. Dazu gehören Unternehmen mit den unterschiedlichsten Technologien und Erzeugnissen der Herstellung von Papier, Karton und Pappe, Firmen der Weiterverarbeitung, insbesondere der Faltschachtel- und Wellpappenindustrie und Unternehmen der Herstellung von Zellstoff usw.

Aufgrund des derzeitigen Einsatzes von Papieringenieuren gehören im Weiteren auch Firmen der Zulieferindustrie (Maschinenbau, chemische Industrie, MSR-Technik) und Papiergroßhändler zum potenziellen Interessentenkreis.

Sollten Firmen nicht sämtliche praktischen Ausbildungsteile in eigener Regie gewährleisten können, so besteht die Möglichkeit der Kooperation mit anderen Unternehmen.

Zulassung

Ausbildungsbetriebe, die sich an der DHBW beteiligen, müssen nach den Grundsätzen für die Eignung von Ausbildungsstätten der DHBW vom 12. Dezember 1983 persönlich und sachlich geeignet sein, die in den Studien- und Ausbildungsplänen der jeweiligen Fachrichtung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Bei der Eignung der Ausbildungsstätte wird besonders darauf geachtet,

  • dass entsprechendes Ausbildungspersonal vorhanden ist;
  • dass die Ausbildungsstätte hinsichtlich der wirtschaftlichen Stabilität den Ausbildungsgang zu tragen in der Lage ist;
  • dass die beanspruchten Ausbildungsplätze gewährleistet werden können;
  • dass sonstige Eingangsvoraussetzungen vorhanden sind (u. a. materielle Bedingungen);
  • dass Planmäßigkeit und Vollständigkeit der Vermittlung der Studienpläne erfolgen kann.

Über die Eignung als Ausbildungsbetrieb entscheidet ein vom dualen Senat eingesetzter Zulassungsausschuss, in dem die Fachleiter beratend mitwirken. Über das Ergebnis wird den Betrieben anschließend ein Bescheid des dualen Senats zugestellt.

Vorgang:

  • Betriebe, die ausbilden wollen, erhalten von der DHBW Karlsruhe fachrichtungsbezogene Zulassungsunterlagen (Formblatt).
  • Die potenziellen Ausbildungsbetriebe reichen das ausgefüllte Formblatt an die Berufsakademie zurück.
  • Um die Betriebe ausführlich über die inhaltlichen Anforderungen und organisatorischen Abläufe der Ausbildung zu informieren, führen die für die Fachrichtung zuständigen Fachleiter vor Ort ein Gespräch.

Da die Zulassung als Ausbildungsbetrieb unabdingbare Voraussetzung für die Einstellung eines Studierenden ist, wird den Unternehmen der Papierindustrie empfohlen, eine Zulassung rechtzeitig zu beantragen, auch wenn noch kein Vertrag mit einem Studierenden angebahnt ist.

Zur Ausbildung zugelassene Firmen werden von der DHBW in die Firmenliste aufgenommen, die von den Studienbewerbern zusammen mit dem "Ausbildungs- und Studienführer" der DHBW bezogen werden kann.

in unserem Download-Bereich finden Sie hierzu den Firmenbogen zur Zulassung als Ausbildungsfirma im Entwurf.

Ausbildungsvertrag

Die zur Ausbildung zugelassenen Firmen schließen mit dem auszubildenden Bewerber bei positiver Prüfung einen Ausbildungsvertrag ab.

Für den Ausbildungsvertrag ist das Muster der DHBW verbindlich. Der Vertrag kann im Download-Bereich heruntergeladen werden.

Schwerpunkte des Ausbildungsvertrages bilden:

A. Ausbildungszeit
Bei der Ausbildungszeit ist zu berücksichtigen, dass die Ausbildung jeweils am 1. Oktober eines Jahres beginnt und nach drei Jahren am 30. September endet.

B. Ausbildungsstätte
Bei der Ausbildungsstätte ist der Ort der Ausbildung zu vereinbaren. Ein Vorbehalt durch die Firma zur Änderung ist möglich, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist. Außerhalb der Firma durchzuführende Ausbildungsmaßnahmen sind festzulegen.

C. Vergütung
Die Studierenden erhalten eine Ausbildungsvergütung, die das Unternehmen mit dem Studierenden vereinbart. Für den Bereich der Papierindustrie wird empfohlen, die Ausbildungsvergütung des ersten bis dritten Ausbildungsjahres des Ausbildungsberufes Papiertechnologe zugrunde zu legen.

D. Wöchentliche Ausbildungszeit
Bei der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit ist der gültige Tarifvertrag als Ausgangsbasis zu wählen.

E. Urlaub
Der Urlaubsanspruch pro Jahr ist in Werk- bzw. Arbeitstagen festzuhalten. Auch hier wird empfohlen, die üblichen tarifvertraglichen Regelungen heranzuziehen. Über diese Vereinbarung hinaus sind Zusatzvereinbarungen lt. Rückseite des Ausbildungsvertrages (vgl. Muster) gültig.

Das Vorliegen eines gültigen Ausbildungsvertrages ist eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der DHBW!

Zusätzliche Vereinbarungen mit der Ausbildungsfirma sind im Rahmen der zivilrechtlichen Gesetzgebung möglich, jedoch nicht Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

Vorpraktikum

Zur Vorbereitung auf das Studium Papiertechnik wird den Unternehmen ein vierwöchiges Vorpraktikum empfohlen. Dieses Vorpraktikum unterteilt sich in

  • Praktikum im künftigen Ausbildungsbetrieb (1 Woche)
  • Vermittlung papiertechnologischen Grundlagenwissens sowie Formierung des Studienteams und Aktivierung der Studienkompetenz (2 Wochen im Papierzentrum)
  • Kennenlernen der wichtigsten Abläufe im Ausbildungsbetrieb (1 Woche)

Das Praktikum dient der Feststellung von Eignung und Neigung der künftigen Studierenden und erspart ein nachträgliches Auflösen bereits geschlossener Ausbildungsverträge während des Studiums. Die Unternehmen haben somit die Möglichkeit, Kandidaten für den Studiengang nachzunominieren.

Organisation des betrieblichen Studiums

Das betriebliche Studium richtet sich nach dem Studienplan für die betriebliche Ausbildung. Für jeden Studierenden ist nach diesem Studienplan ein spezieller Durchlaufplan kontrollierbar zu erstellen. Das ausbildende Unternehmen hat zu gewährleisten, dass entsprechend qualifiziertes Ausbildungspersonal zur Verfügung steht. Dafür kommen u. a. in Frage: betriebliche Ausbilder mit Ausbildereignungsprüfung für die einschlägige Berufsausbildung, Spezialisten mit den Abschlüssen Techniker und graduierte Ingenieure. Da es sich bei der DHBW um einen Ingenieur-Studiengang handelt, muss die Firma gewährleisten, dass mindestens ein Ansprechpartner über die entsprechende Ingenieur-Qualifikation verfügt und als Ausbildungspartner gegenüber dem Studierenden fungieren kann.