Industriemeister/In Papiererzeugung - Teilzeit

Fortbildungsziel
Vorbereitung von Fachkräften auf eine Führungsposition (Bsp.: Werkführer) in der Papierindustrie

Methodik
Neben dem Fachunterricht eigenständiges Aneignen und Anwenden des Lernstoffs in Projekten. Unter anderem ist für die Abschlussprüfung eine Meisterarbeit anzufertigen.

Ausbildungsorganisation
Zeitraum: 2 Jahre (maximal 3 Jahre)
Wochenanzahl: 36 verteilt auf 8 Blöcke, Prüfungen finden am Blockende statt
Ort: Schule Gernsbach
Unterkunft: Papierzentrum
Beginn: mit dem Schuljahr Baden-Württemberg
Kosten: ca. 22.000,- €

Zulassungsvoraussetzungen
- Auszug aus der Prüfungsordnung - Papiererzeugung und Papierverarbeitung

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs­beruf, der der papier- und zellstofferzeugenden Industrie zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis         oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Aus­bildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuge­lassen, wer Folgendes nachweist:
1. die Ablegung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifika­tionen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxis­zeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters / einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Papiererzeugung gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraus­setzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeug­nissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig­keiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsordnung
Prüfungsordnung Papiererzeugung, Stand: 2005

Prüfungen

1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (AEVO-Prüfung)  
  - schriftlicher Teil (programmierte Prüfung) 180 Minuten
  - praktischer Teil (praktische Unterweisung und Fachgespräch) 30 Minuten
2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen  
  - Rechtsbewusstes Handeln 90 Minuten
  - Anwenden und Methoden der Information, Kommunikation und Planung 90 Minuten
  - Betriebswirtschaftliches Handeln 90 Minuten
  - Zusammenarbeit im Betrieb 90 Minuten
  - Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten 90 Minuten
3. Handlungsspezifische Qualifikationen  
  - Papiertechnologie 210 Minuten
  - Führung/Organisation 210 Minuten
  - Spezialisierungsgebiet: komplexe praxisbezogene Aufgabe (Projekt-/Meisterarbeit) Bearbeitungszeit 90 Kalendertage  
  - Präsentation und Fachgespräch 45 Minuten

Hinweis
Prüfungen in "Rechtsbewusstem Handeln" und "Anwenden und Methoden der Information, Kommunikation und Planung" finden am Ende des 2. Blocks statt. Die restlichen Prüfungen der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen und die AEVO-Prüfung finden am Ende des 1. Jahres statt.

Kontakt

Papiermacherschule Gernsbach – Schulzentrum Papiertechnik
David Oster
Scheffelstr. 27
76593 Gernsbach

Tel.: +49 7224 6401-580
E-Mail: infpapiermacherschuleo@.de

Anmeldung Fachschule

  • Anmeldung FachschuleAnmeldeformular zum Besuch der Papiermacherschule Gernsbach - Meisterausbildung26 KB