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Studierende

Rechtliche Stellung des Studenten

Der zum Studium an der Berufsakademie Zugelassene ist Studierender an der staatlichen Studienakademie und steht zugleich während des gesamten dreijährigen Studiums in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis zu seiner Ausbildungsstätte. Er erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung, die zwischen Ausbildungsstätte und Studierendem vereinbart wird.

 

Der Ausbildungsvertrag regelt darüber hinaus die Freistellung für den Besuch der staatlichen Studienakademie und die Gewährung eines Jahresurlaubes während der Praxisphase. Während der Theoriephase besteht für den Studierenden Präsenzpflicht.

 

Studenten der Berufsakademie gehören aufgrund ihres Ausbildungsvertrages der Sozialversicherung an. Sie sind damit kranken-, renten-, unfall- und arbeitslosenversichert.

 

Studierende an der Berufsakademie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG. Sie müssen sich jedoch ihre Ausbildungsvergütung anrechnen lassen.

 

Die Studierenden erhalten einen Studentenausweis, der Ermäßigungen, äquivalent zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen gewährt.

 

Für das Studium an der Berufsakademie Karlsruhe werden Gebühren und Beiträge erhoben.

 

  • Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Karlsruhe pro Studienjahr 112,00 €
    (näheres siehe unter Studentenwerk)
  • Pauschaler Kostenersatz für Studienmaterialien pro Studienjahr zurzeit 17,90 €
  • Verwaltungskostenbeitrag pro Jahr: 80,00 € (§14 LHGebG)
  • Hochschulsportbeitrag: 1,94 €
  • Studiengebühren gemäß LHGebG, wenn die Studienzeit 10 Studienhalbjahre überschreitet
    je Studienhalbjahr 511,29 €.

Das Studium an der Berufsakademie Baden-Württemberg ist außer den oben genannten Positionen kostenfrei.

 

 

Studentenwerk: Leistungen und Einrichtungen

Das Studentenwerk Karlsruhe hat als Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgabe, im Zusammenwirken mit den Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim die Studierenden sozial, wirtschaftlich und kulturell zu fördern.

 

Organe des Studentenwerks sind die Vertreterversammlungen, der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. In der Vertreterversammlung und im Verwaltungsrat sind auch gewählte Studierende als stimmberechtigte Mitglieder vertreten.

 

Als gemeinnützige Einrichtung untersteht das Studentenwerk Karlsruhe der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg.

 

Leistungen und Einrichtungen des Studentenwerkes Karlsruhe:

  • Essensverpflegung in den Mensen
  • Zwischenverpflegung in den Cafeterien
  • Bereitstellung von Zimmern in Wohnheimen
  • Privatzimmer-Vermittlung
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • Betreuung studentischer Kinder in einem Kinderhaus und einer Kindertagesstätte
  • Psychotherapeutische Beratung
  • Rechtsberatung
  • Unterstützung studentischer kultureller Aktivitäten
  • Förderung studentischer Kommunikation
  • Förderung internationaler Kontakte

 

Anschrift:

Studentenwerk Karlsruhe, Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe, Tel. (07 21) 69 09-0

 

Für die Immatrikulation wie für die Rückmeldung in einem Studiengang ist die Überweisung des Studentenwerksbeitrages bindend. Dieser Beitrag stellt keine Studiengebühr dar, sondern wird in voller Höhe an das Studentenwerk abgeführt, um soziale und kulturelle Aufgaben zugunsten der Studierenden erfüllen zu können. Der Beitrag für ein Studienjahr beträgt 112,00 €. Er beinhaltet auch die Kosten für das Semesterticket.

 

Darüber hinaus wird mit dem Studentenwerksbeitrag eine Haftpflichtversicherung abgedeckt (gilt nur für den studentischen Bereich).

 

Für weitere 74,00 € kann das Studi-Ticket des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) für ein Semester erworben werden. Es berechtigt Studenten in Karlsruhe zur kostenlosen Nutzung aller Busse und Bahnen im KVV. Ein Stadtbahnanschluss verbindet Gernsbach mit Karlsruhe, so dass mit dem Studi-Ticket ein kostenloses Pendeln zwischen den Ausbildungsorten möglich ist.

 

Erhältlich im Infocenter / Mensaforum der Universität im Studentenhaus, Adenauerring 7, in Karlsruhe.

 

 

Studierendenvertretung

Die Studierendenvertretung (STUV) vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber den Dozenten und Fachleitern der Berufsakademie und kümmert sich um alles, was Studierende bewegt. Die Studierendenvertretung besitzt ein aktives Stimmrecht im dualen Senat.

 

Zu den weiteren Aufgaben der STUV gehört die Internationalisierung der Berufsakademie.

 

Eine permanente Aufgabe der Studierendenvertretung ist die Förderung der Kommunikation zwischen den Kursen.

 

Die Studierendenvertretung setzt sich zusammen aus einem Sprecher für den Fachbereich Wirtschaft, einem Sprecher aus dem Fachbereich Technik sowie jeweils einem Stellvertreter. Ergänzt wird die Studierendenvertretung um das Sportreferat. In die jeweiligen Ämter gewählt werden bevorzugt engagierte Kurssprecher. Die Studentenvertretung ist erreichbar unter (07 21) 9 73 56 20.

 

 

Student in Gernsbach

Teile der theoretischen Ausbildung werden neben der Berufsakademie in Karlsruhe im Papierzentrum Gernsbach durchgeführt. Schwerpunkt der Ausbildung in Gernsbach ist die Durchführung von Laborversuchen in den Technika dieses Aus- und Weiterbildungszentrums.

 

Den Studierenden stehen im Papierzentrum Gernsbach komfortable Einzelzimmer zur Verfügung, Vollverpflegung im Hause ist gewährleistet und eine Teilnahme am kulturellen und sportlichen Leben des Zentrums sehr erwünscht. Einzelheiten zu den Bedingungen von Unterkunft und Verpflegung sind bei den Ausbildungsbetrieben zu erfragen.

 

Ein Stadtbahnanschluss verbindet Gernsbach mit Karlsruhe, so dass mit dem Studi-Ticket (siehe Studentenwerk) ein kostenloses Pendeln zwischen den Ausbildungsorten möglich ist.

 

 

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