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Zulassungsverfahren

Voraussetzung

Voraussetzung für das Studium an der Berufsakademie Baden-Württemberg ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife genügt nicht. (Hinweise zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise finden Sie in einer entsprechenden Anlage am Ende dieser Broschüre.) Außerdem ist der Abschluss eines vorgeschriebenen Ausbildungsvertrages mit einem an der Berufsakademie zugelassenen Betrieb notwendig.

 

Lt. § 8a des Gesetzes über die Berufsakademien im Land Baden-Württemberg ist ein Zugang auch für Berufstätige möglich, wenn eine Eignungsprüfung abgelegt wird.

 

Zur Eignungsprüfung wird zugelassen, wer

  • seine Hauptwohnung seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland hat und dort seit mindestens einem Jahr beruflich tätig ist;
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat;
  • mit qualifizierter Note die Meisterprüfung, eine gleichwertige berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung im erlernten Beruf oder eine Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen hat und
  • mindestens vier Jahre im erlernten Beruf tätig war.

Die Eignungsprüfung regelt sich nach der Verordnung des Kultusministeriums über die Eignungsprüfung für den Zugang besonders qualifizierter Berufstätiger zu den Hochschulen und Berufsakademien vom 4. März 1996 des Landes Baden-Württemberg. (vgl. hierzu entsprechende Anlage am Ende dieser Broschüre)

 

Die für eine Ausbildung zugelassenen Firmen sind in einer Firmenliste an der Berufsakademie Karlsruhe registriert. Die registrierten Firmen bieten für das jeweilige Studienjahr Ausbildungsplätze an. Weitere Informationen über die in den einzelnen Fachrichtungen verfügbaren freien Ausbildungsplätze sind in der jeweiligen Fachrichtung zu erhalten.

 

Bei der Einrichtung des Studienganges Papiertechnik können sich Interessenten zunächst auch direkt an Firmen der Papiererzeugung und -verarbeitung in ihrer Region wenden.

 

 

Bewerbung

Wer an der Berufsakademie Karlsruhe Papiertechnik studieren will, schickt seine Bewerbungsunterlagen direkt an eine (zugelassene) Firma. Vor der Bewerbung wird eine Kontaktaufnahme bei den in Frage kommenden Firmen empfohlen. Dabei kann geklärt werden, welche Bewerbungsunterlagen im Einzelnen einzureichen sind und welche weiteren Auswahlkriterien, wie zum Beispiel Eignungstests, EDV-Grundkenntnisse, Vorpraktika und Ähnliche zu Grunde gelegt werden.

 

 

Eine Anzahl von Firmen berücksichtigt bei der Auswahl auch regionale Gesichtspunkte und gibt  Bewerbern aus ihrem Einzugsgebiet den Vorzug.

 

Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz können auch an Firmen gerichtet werden, die noch nicht an der Berufsakademie Karlsruhe zugelassen sind. Eine Eignung wird auf Antrag von der Berufsakademie festgestellt.

 

Ausbildungsfirmen müssen nicht unbedingt in Baden-Württemberg liegen.

Zulassung

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der Ausbildungsstätte und dem Studienbewerber kann dieser bei Vorlage

  • der beglaubigten Kopie seines Reifezeugnisses
  • einer Kopie des Ausbildungsvertrages
  • eines Lichtbildes
  • eines Nachweises, dass der Betrag für das Studentenwerk sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen bezahlt wurden

bei der Berufsakademie zugelassen werden.

 

Besonders qualifizierte Berufstätige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch das Bestehen einer besonderen Prüfung für den Studiengang Papiertechnik erworben haben, legen diesen Prüfungsnachweis vor.

 

Zum Studium an der Berufsakademie können auch ausländische Studierende zugelassen werden. Es gelten die für deutsche Studenten erforderlichen Voraussetzungen sinngemäß. Die erforderliche Zugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur bzw. Sonderprüfung) ist der Berufsakademie zur Prüfung vorzulegen.

 

 

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